LIFTED LABEL GROUP
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lifted Trance Music Records Lifted Label Group
1. ALLGEMEINES
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Der Besteller erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte, und solche Handlungen an , die hiermit im Zusammenhang stehen. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.
Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen.
Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt, sondern müssen vielmehr ebenso wie jede sonstige abweichende Vereinbarung für jedes einzelne Geschäft durch Lifted Trance Music Records Lifted Label Group gesondert schriftlich bestätigt werden.
2. ANGEBOTE UND LIEFERUNG
a.) Unsere Angebote sind unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Besteller zu behandeln.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens
mit Ausführung des Auftrages zustande.
b.) Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-,
Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Zulieferanten
behindert, z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme, Energiemangel,
Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Importbeschränkung,
urheberrechtlich bedingte Lieferverbote oder sonstige von uns nicht zu vertretende
Ursachen, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Der Besteller
kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf einer verlängerten
Frist, schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu
erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.
c.) Die in Absatz b) genannten Lieferverzögerungen berechtigen uns, vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der ursprüngliche Liefertermin um 6
Wochen überschritten ist. Wird uns die Vertragserfüllung aus den in Absatz b)
genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so sind wir berechtigt, nach
unserer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
d.) Von der Behinderung nach Absatz b) und der Unmöglichkeit nach Absatz c)
werden wir den Besteller umgehend verständigen. Die in diesen Bestimmungen
vorgesehenen Rechtsfolgen greifen auch dann ein, wenn die Behinderung oder
die Unmöglichkeit während eines bereits vorliegenden Verzugs eintritt.
e.) Ist der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so sind wir berechtigt,
Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden
Schadens verpflichtet zu sein.
f.) Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
3. VERPACKUNG UND VERSAND
a.) Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Maßstäben.
b.) Transportweg und Transportmittel bestimmen wir, soweit der Besteller keine
besondere Versandart wünscht.
c.) Hat die Bestellung einen Netto-Rechnungswert über 60,00 EUR, so liefern. wir
frei Haus des Bestellers (bei Lieferungen per Bahn frei Bestimmungsbahnhof). Bei
Bestellungen mit einem Netto-Rechnungswert von unter 60,00 EUR werden Versand- und
Verpackungskosten in Rechnung gestellt, mindestens 4,50 EUR. Soweit der Besteller
eine besondere Versandart wünscht, berechnen wir die Mehrkosten. Sonderwünsche
für die Versandart, sind für jede Bestellung neu zu erteilen .
4. GEFAHRÜBERGANG
a.) Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung, spätestens mit der Übergabe an
den Transporteur, auf den Besteller über. Wird die Auslieferung zum Transport
durch Umstände im Bereich des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits
zum Zeitpunkt unserer Lieferbereitschaft über. Mängel sind unverzüglich spätesten eine Woche nach Eingang der Bestellung beim Verkäufer anzuzeigen
b.) Nichterhalt einer Sendung ist uns spätestens 14 Tage nach Erhalt der
Rechnung schriftlich anzuzeigen.
c.) Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern die
Rücksendung nicht auf einer berechtigten Reklamation wegen Falschlieferung,
technischer Mängel (Fabrikations- oder Materialfehler) oder unverlangt
zugesandter Ware beruht.
5. PREISE UND ZAHLUNG
a.) Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht vereinbart sind, werden wir die am
Tag der Lieferung geltenden Preise berechnen.
b.) Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO
(EUR). Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.
Unsere Preise schließen die von uns an die GEMA lediglich zum Vertrieb in der
Bundesrepublik Deutschland gezahlten Urheberlizenzen ein.
c.) Zahlungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto
oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Wir
können jedoch die Lieferung auch von sofortiger Zahlung abhängig machen .
d.) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das
Datum des Eingangs der Zahlung bei uns oder der Gutschrift der Zahlung bei der
von uns angegebenen Zahlstelle maßgebend.
e.) Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Vorzugsschaden in
Höhe von 1% pro angefangenen Monat nach Verzugseintritt
auf den Rechnungsbetrag geltend zu machen. Die Geltendmachung eines
höheren Schadens bleibt durch spezifizierten Nachweis vorbehalten. Die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Parteien durch spezifizierten Nachweis vorbehalten.
f.) Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von
Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt
nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die banküblichen
Diskont- und Einzugsspesen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für
rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht.
g.) Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingerecht eingelöst wird
oder Umstände beim Besteller eintreten, die seine Zahlungsfähigkeit beeinträchtigen,
können wir sämtliche gegen Ihn bestehenden Forderungen – auch wenn
hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind – sofort fällig stellen und auch
sonstige Kreditzusagen widerrufen.
h.) Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer
schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke
berechtigt.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
a.) Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum ( Vorbehaltsware ) bis zur
Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus unserer
Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Hierzu gehören auch bedingte, sowie
von uns in ein Kontokorrent eingestellte Forderungen .
b.) Der Besteller, darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb,
und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt,
veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung
und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.
c.) Der Besteller tritt schon jetzt seine Forderungen und eventuellen Sicherungsrechte, oder Leistungen an Erfüllung halber, Wechsel etc., aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an
uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit
anderen, uns nicht gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis verkauft wird,
erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für die
mitveräußerte Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer berechnet haben.
d.) Für den Fall, dass die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf in
ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Besteller hiermit seine
Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware
einschließlich Mehrwertsteuer.
e.) Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Besteller wegen
Verlusten oder Schäden an der Vorbehaltsware erwirbt, werden hiermit an uns
abgetreten.
f.) Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen
Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen
ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für den Fall, dass beim
Besteller Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung
nicht mehr rechtfertigen, hat der Besteller auf unser Verlangen die Schuldner von
der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen,
Unterlagen vorzulegen und zu übersenden, sowie Wechsel herauszugeben.
g.) Bei Vorliegen der in Ziffer 6), Abs. c genannten Umstände hat uns der
Besteller Zutritt zu der noch in Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren,
uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern
und an uns herauszugeben.
h.) Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderungen nicht nur
vorübergehend um mehr als 20%, werden wir insoweit die Sicherung auf Verlangen des Bestellers freigeben.
i) Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns
abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen, und uns in jeder Weise
bei der Intervention zu unterstützen. j.) Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der
Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt, sowie alle zwecks
Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Aufwendungen, trägt der Besteller.
7.) MÄNGELHAFTUNG
a.) Die Ware wird in der Ausführung und der Beschaffenheit geliefert, wie sie bei
uns zur Zeit der Lieferung üblich ist, und sofern dies unter Berücksichtigung unserer
Interessen dem Besteller gegenüber zumutbar ist.
b.) Unsere Gewährleistungshaftung bestimmt sich, soweit im folgenden keine
besonderen Regelungen enthalten sind, nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn dies schriftlich besonders vereinbart worden ist. Wir stehen nicht dafür ein, dass unsere Waren ausländische
Urheberrechte Dritter nicht verletzen. Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen,
Mengenabweichungen sowie das offensichtliche Fehlen zugesicherter
Eigenschaften hat der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8
Tagen nach Entgegennahme der Ware schriftlich, unter Hinweis auf die Lieferscheinnummer
anzuzeigen. Entsprechendes gilt für Mängel usw., die erst später
offensichtlich werden. Die besondere Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt hiervon unberührt. Unterlässt der Besteller die von ihm geschuldete Anzeige bzw. Rüge,
sind alle Gewährleistungs- und etwaige Schadensersatzansprüche selbst dann ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware grob von der bestellten abweicht.
c,) Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Besteller unserer Aufforderung
auf Rücksendung des beanstandeten Ware nicht umgehend nachkommt.
d.) Bei berechtigter Beanstandung werden wir nach unserer Wahl entweder
Ersatz liefern oder den Vertrag rückgängig machen. Entscheiden wir uns für
Ersatzlieferung und schlägt diese fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
e.) Schadensersatzansprüche des Bestellers bestehen nur nach Maßgabe der Ziffer 8
.
8.SCHADENSERSATZHAFTUNG
a.) Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf leicht fahrlässiger
Verletzung unserer vertraglichen, vorvertraglichen oder gesetzlichen Pflichten
beruhen, sind, ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund sowie auf Art und Umfang
der eingetretenen Schäden, ausgeschlossen. Bei Lieferung an Nichtkaufleute gilt
dies nicht bei Leistungsverzug oder Unmöglichkeit der Leistung. In diesen Fällen
haften wir der Höhe nach beschränkt auf den Betrag des Kaufpreises (Netto)
b.) Für Schäden, die wir grob fahrlässig herbeigeführt haben, ist unsere Haftung
bei Lieferungen an Kaufleute auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren
Schadens begrenzt.
9. UMTAUSCH UND RÜCKGABE
Umtausch und Rückgabe sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich anders
vereinbart. Soweit ein Rückgaberecht vereinbart wurde, erfolgt die Gutschrift nach beschädigungsfreiem Eingang der Warenposten bei Lifted Trance Music Records Lifted Label Group, und soweit Nachfolgebestellungen mindestens in Höhe der zu erteilenden Gutschriften
vorliegen, oder zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, wobei eine Aufrechnung
der Gutschrift mit dem insoweit zu zahlenden Kaufpreis erfolgt. Eine gesonderte
Auszahlung der Gutschrift ist ausgeschlossen, weil die Gutschrift nur entsteht,
soweit sonstige Forderungen seitens Lifted Trance Music Records Lifted Label Group bestehen, mit
denen aufgerechnet werden kann.
10. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, AUFRECHNUNG UND ABTRETUNGSVERBOT
Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt,
wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese als rechtskräftig
festgestellt worden ist. Wegen Forderungen des Bestellers gegenüber dem
Lieferanten (Verwender) wird ein Abtretungsverbot vereinbart.
11. WARENKENNZEICHEN; URHEBERRECHTE IN DRITTSTAATEN
a.) Jede Veränderung unserer Waren sowie jede Sonderbezeichnung ist unzulässig. Unzulässig ist auch die Vermietung und der
Verleih der gelieferten Ton- und-oder Bildträger, sofern wir nicht vorher schriftlich
zustimmen. Für jegliche Zuwiderhandlung haftet der Besteller.
b.) Es wird darauf hingewiesen, dass dem Export unserer Waren durch den Besteller möglicherweise
Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen.
Wir lehnen jede Haftung ab, wenn der Besteller von den Inhabern
solcher ausländischer Rechte in Anspruch genommen wird.
12. AUSLANDSGESCHÄFTE
Internationales Kaufrecht findet keine Anwendung.
13.STRECKENGESCHÄFTE
Soweit Lifted Trance Music Records Lifted Label Group mit Kunden als Abnehmer von Waren in dauernder Geschäftsverbindung steht und dieselben Waren von Lieferanten oder Herstellern direkt an den Kunden von Lifted Trance Music Records Lifted Label Group geliefert
werden, ist es den Lieferanten oder Herstellern untersagt, während der Dauer der Geschäftsverbindung zwischen ZYX Music GmbH & Co. KG und dem Kunden Abwerbung und Ausspannung zu betreiben; der Kunde ist danach als Abnehmer von Zyx Music GmbH & Co KG zu schützen. Dabei ist von einer laufenden Geschäftsverbindung auszugehen, soweit zwischen der letzten und der Folgebestellung des Kunden ein Zeitraum von länger als sechs Monaten nicht überschritten wird.
14. WIRKSAMKEIT
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung rückwirkend durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
a.) Für alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung ist 74731 Walldürn Erfüllungsort. Es gilt die Anwendung des Deutschen Rechts als vereinbart.
b.) Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung, auch deliktischer Natur, wird als Gerichtsstand Buchen vereinbart bzw. das für diesen Bezirk sachlich zuständige Gericht, sofern der Besteller Vollkaufmann ist. Unser Recht, den Besteller der Vollkaufmann ist, an einem anderen Gerichtstand zu verklagen, bleibt unberührt.
c.) Auch einen Besteller, der kein Vollkaufmann ist, können wir am Gerichtsstand Buchen verklagen, wenn er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, oder wenn er nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt; oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Lifted Trance Music Records Lifted Label Group Stand 01/2025